Begleiteter Umgang


 

 

Trennung und Scheidung stellen für die ganze Familie eine Veränderung der bisherigen Lebensweise dar.

Gerade in der Zeit der Trennung ist das Kind auf die wiederholte Rückversicherung angewiesen, dass der getrennt lebende Elternteil es nicht verlassen hat und die Beziehung zu ihm weiterhin besteht. Diese Erkenntnisse werden im Kinder- und Jugendhilfegesetz aufgegriffen.

 

Grundsätzliches

Ein Kind hat einen Rechtsanspruch auf Umgang mit beiden Elternteilen oder einer engen Bezugsperson. Umgekehrt ist jeder Elternteil zum Umgang mit seinem Kind verpflichtet und berechtigt.

Zielgruppe

Dies gilt für eheliche und nichteheliche Eltern, die sich in Trennung oder Scheidung befinden, sowie für Großeltern des Kindes. Auch Pflegekinder treffen hier auf neutralem Boden ihre leiblichen Eltern.

Begleiteter Umgang

Der Begleitete Umgang gewährleistet den Schutz des Kindes während des Umgangs mit seinen Eltern. Gründe für einen Begleiteten Umgang können sein: Entführungs- oder Missbrauchsverdacht, häusliche Gewalt, psychische Krankheit oder Suchtverhalten, sowie hochstrittige Trennungs- und Scheidungsfälle.

Der Umgang findet in Anwesenheit einer neutralen dritten Person in einem kindgerechten, geschützten Rahmen statt.

Ziel

Das zeitlich begrenzte Unterstützungsangebot soll die Eltern dazu befähigen, den Umgang zwischen dem Kind und dem Umgangsberechtigten wieder eigenverantwortlich zu gestalten.

Koordination

Der Begleitete Umgang wird von pädagogischen Fachkräften koordiniert und organisiert. Die Hauptamtlichen beraten Eltern, unterstützen die Begleiterinnen und Begleiter und arbeiten eng mit der Jugendhilfe zusammen.

Begleiterinnen und Begleiter

Die Begleiterinnen und Begleiter sind qualifizierte ehrenamtlich tätige Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen. Zur Unterstützung der Umgangsbegleitung erhalten sie regelmäßig Supervision und die Möglichkeit der Fort- und Weiterbildung.

Räume

Ein kindgerecht gestaltetes Umgangszimmer steht den Eltern und ihren Kindern in allen Altersstufen zur Verfügung.

Kosten

Der Begleitete Umgang ist ein Hilfeangebot der Jugendhilfe und für die Eltern kostenfrei.

Voraussetzung

Ein Begleiteter Umgang kann von den Eltern über ihr zuständiges Jugendamt oder auf Beschluss des Familiengerichts eingeleitet werden. Interessierte Eltern können sich auch direkt an den Kinderschutzbund Ludwigsburg wenden.

Durchführung

  • Erstgespräche finden mit den jeweiligen Umgangsberechtigten statt. Sie verpflichten sich zur Zusammenarbeit im Interesse des Kindes. Die Regeln des Begleiteten Umgangs werden mit den Beteiligten besprochen und mit einer Unterschrift anerkannt.
  • Das Kind lernt die zukünftige Begleiterin und das Kinderzimmer kennen.
  • Der Begleitete Umgang wir je nach dem Bedürfnis des einzelnen geplant und umgesetzt (Anzahl, Rhythmus und Dauer).
  • Nach Absprache der Beteiligten können weitere enge Bezugspersonen am Umgang beteiligt werden.
  • Während des Begleiteten Umgangs werden die Beteiligten von der zuständigen Koordinatorin zum Umgangsverlauf, sowie im Hinblick auf die Gestaltung einer selbständigen Umgangsregelung beraten. Dies wird in Form einer Vereinbarung festgehalten.
  • Die Fachkräfte des Kinderschutzbundes stehen im Austausch mit den zuständigen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Jugendamts.

Ihre Ansprechparterin: Frau Heidrun Gold 

 



 
Letzte Aktualisierung am 25.01.2012